Rechtsprechung
LG Bonn, 30.08.2001 - 4 T 518/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,33282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1363 ff., 1558 ff.
Eintragung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft ins Güterrechtsregister - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über …
Auszug aus LG Bonn, 30.08.2001 - 4 T 518/01
5. Erbrecht - Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.11.2000 - 3 W 175/00 - mit Anmerkung Lettmann, Düsseldorf) GBO § 35 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 2 BGB §§ 2205 S. 2; 2208 Abs. 1 S. 1 1. Das Grundbuchamt hat hinsichtlich der Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Verfügung über den Nachlassgegenstand eine eigene Prüfungskompetenz.
- LG Aachen, 04.09.2001 - 3 T 237/01
Eintragung eines Quotennießbrauchs
Rechtsprechung 4. Familienrecht - Eintragung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft ins Güterrechtsregister (LG Bonn, Beschluss vom 30.8.2001- 4 T 518/01- mitgeteilt von Notarassessorin Dr. Viola Kruse, Bonn) BGB §§ 1363 ff.; 1558 ff. 1. Werden im Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag die Grundlagen für die Berechnung eines späteren Ausgleichsanspruchs durch Nichtberücksichtigung bestimmter Vermögenswerte beim Anfangs- oder Endvermögen abgeändert und wird die Zustimmungspflicht nach § 1365 BGB ausgeschlossen, so kann dies in das Güterrechtsregister eingetragen werden.